Eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht darf überdies nur äusserst zurückhaltend definiert werden. Ein Bürokratiemonster zum Leidwesen von Privaten und Unternehmen lehnt die FDP entschieden ab. Die entsprechende Verordnungsentwurf soll vor der zweiten Beratung im Grossen Rat vorliegen, damit sichtbar wird, in welche Richtung die Umsetzung des Gesetzes geht. Noch Optimierungsbedarf sieht die FDP bei Gliederung der Kompetenzen zwischen Regierungsrat, Grosser Rat und Departement. Darauf muss bei der Ausarbeitung der Botschaft an den Grossen Rat noch ein Augenmerk gelegt werden.
→ Vollständige Anhörungsantwort (Fragebogen) der FDP Aargau
Weitere Auskünfte:
Dr. Bernhard Scholl, Grossrat, Ressortleiter Aufgabenplanung und Finanzen, Tel. 079 698 83 07
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78